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Besondere Bedingungen der TWS Tiefbau Wolfgang Schrader in Magdeburg

Besondere Bedingungen für die Gestellung von Baumaschinen- und Bedienpersonal

  1. Mit der Gestellung von Bedienungspersonal werden keine arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und unserem Personal begründet.
  2. Die Abrechnung erfolgt nach Stunden. Der Mindestabrechnungszeitraum beträgt 8 Stunden. Der Einsatz erfolgt nur tageweise.Unsere Mitarbeiter arbeiten mit einer Schichtzeit von 8 Stunden. Überstunden, Samstags-, Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit sind von ihrer Leistung mit uns abzustimmen und gesondert zu vergüten. Anfahrts- und Abfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit.
  3. Unsere Mitarbeiter sind generell in der Lage, das mietete Gerät ordnungsgemäß zu bedienen. Von der Eignung des Mitarbeiters für den konkreten Einsatz hat sich der Mieter selbst zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind uns innerhalb des ersten Tages der Mietzeit mitzuteilen. Bei berechtigter Beanstandung kann der Mieter den Austausch des Mitarbeiters verlangen und gff. nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von 3 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche hat der Mieter nicht. Verletzt der Mieter seine Prüfungs- oder Rügepflicht, stehen ihm keinerlei Ansprüche gegen uns zu.
  4. Unsere Mitarbeiter sind von Beginn ihres Einsatzes vom Mieter über die geltenden Unfallsverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften zu unterrichten. Der Mieter informiert uns bei Anmietung des Gerätes über eine eventuell erforderliche Arbeitsschutzausrüstung und überwacht in eigener Verantwortlichkeit deren Einsatz. Sofern unser Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit chemischen, physikalischen und biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder eine gefährdende Tätigkeit im Sinne der Unfallsverhütungsvorschriften auszuführen hat, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unseren Mitarbeitern sofort von der Baustelle abzuziehen. Arbeitsunfälle sind uns, der für unsere Mitarbeiter zuständigen Berufsgenossenschaft sofort anzuzeigen.
  5. Der Mieter hat vor Abschluss des Mietvertrages über etwaige besondere Umstände bzw. Risiken (z.B. Leitungsverläufe) in Kenntnis zu setzen. treten während des Einsatzes unserer Geräte nicht bekannt gemacht Risiken auf, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und unsere Mitarbeiter von der Baustelle sofort abzuziehen. Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
  6. Für den Fall unseres Rücktritts gem. Ziffer 4 und 5 bleibt unser Vergütungsanspruch im Rahmen der Personalgestellung für die vereinbarte Überlassungsdauer unberührt, es sei denn, wir können den betreffenden Mitarbeiter anderweitig einsetzen. Das Vertragsverhältnis hinsichtlich des vermieteten Gerätes bleibt unberührt. Erleidet unser Mitarbeiter aufgrund der nicht bekannt gemachten Umstände Sach- oder Körperschäden, haftet ihm dafür der Mieter. Uns hat er von Ansprüchen unserer Mitarbeiter freizustellen, wird unser Gerät beschädigt, haftet der Mieter ebenfalls.
  7. Unser Mitarbeiter ist berechtigt, die Einrichtung des Mieters zu nutzen.
  8. Fällt der Mitarbeiter von Beginn oder während seiner Tätigkeit aus Gründen aus, die wir nicht vertreten haben, sind wir zur Gestellung eines Ersatzmannes nicht verpflichtet. Dies gilt auch für fälle höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen. Dem Mieter stehen dann keine Ersatzansprüche zu, auch nicht insoweit, als er durch etwaige Verzögerungen einen Schaden erleidet.
    Wir haften nicht für Sach-, Personen- und Vermögungsschäden, die bei oder anlässlich der Tätigkeit unserer Mitarbeiter dem Mieter oder Dritten entstehen, es sei denn, der Mieter weist uns Verschulden bei der Auswahl des gestellten Mitarbeiters nach. Sollten wir insoweit fahrlässig unsere Pflicht verletzt haben, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Für auftretende Schäden am Gerät des Mieters wird durch uns ebenfalls keine Haftung übernommen. Unsere Mitarbeiter haften persönlich nur, soweit ein etwaiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.